Unser Anspruch und Alltag ist ein erstklassiges fachliches Niveau und ein enger persönlicher Kontakt zu den Mandanten. Darüber hinaus bieten wir eine barrierefreie Kanzlei mit kostenlosen Parkmöglichkeiten.
Portfolio
Wir beraten in folgenden Fachgebieten
Familienrecht
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Strafrecht
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Verkehrsrecht
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Asylrecht
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Mietrecht
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Allg. Zivilrecht
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Team
Das erfolgreiche Team der Rechtsanwaltskanlei Reinhard Dauer.
Das Familienrecht beschäftigt sich im Wesentlichen mit den Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften, sowie deren Aufhebung. Hierbei stehen die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe bzw. Lebenspartnerschaften, das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung bzw. Aufhebung von Lebenspartnerschaften und deren rechtliche Folgen im Vordergrund. Einschließlich der Regelungen über Unterhalt und Versorgungsausgleich.
Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen, Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementarer Werte des Gemeinschaftslebens.
November 2016
Fachrichtung: Strafrecht
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ist eine unserer Kernkompetenzen
Der in der Praxis wohl häufigste Teilbereich des Strafrechtes ist das Verkehrssrecht. Wir helfen Ihnen insbesondere bei folgenden Thematiken:
Unfallschadensregulierung, Schmerzensgeld Kfz-Kaufvertrag, Kfz-Reparaturauftrag, Kfz-Leasing Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Vollkasko-/-Teilkaskoversicherung Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß etc.) Verkehrsstrafrecht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot, Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr) Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg)
November 2016
Fachrichtung: Verkehrsrecht
Asylrecht
Asylrecht ist eine unserer Kernkompetenzen
Derzeit in alle Munde ist die Flüchtlings- und Asylthematik.
Als Flüchtlinge anzuerkennen sind Menschen, wenn sie, wie es im Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 heißt, sich außerhalb ihres Heimatlandes befinden und berechtigte Furcht haben müssen, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt zu werden. Wirtschaftliche Not, Naturkatastrophen, Krieg oder Armut werden nicht als Fluchtgründe im Sinne des internationalen Asylrechts anerkannt. Den z. B. durch Krieg vom Tode bedrohten Menschen kann jedoch ein zeitweiliger subsidiärer Schutz gewährt werden, etwa für die vom seit 2011 andauernden syrischen Bürgerkrieg betroffenen Menschen.
November 2016
Fachrichtung: Asylrecht
Mietrecht
Mietrecht ist eine unserer Kernkompetenzen
Gerade bei Dauerschuldverhältnissen empfielt es sich vor Abschluss eines- oft jahrelang gültigen Vertrages-anwaltlichen Rat einzuholen. Dies gilt im Falle des Mietrechts in besonderem Maße.
Allgemein befasst sich das Mietrecht mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt (Miete). Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen. Nahezu jeder Gegenstand kann vermietet werden.
Die meisten Verwender der genannten Begrifflichkeit meinen jedoch das Wohnraum-Mietrecht. Wesentlich hiervon zu unterscheiden ist dann das sog. gewerbliche Mietrecht.
Nur der private Mieter einer Wohnung oder eines Hauses ist gesetzlich besonders geschützt. Sollte ein Mietvertrag über eine Wohnung oder ein Haus nicht schriftlich niedergeschrieben worden sein oder vom Gesetz abweichende Regelungen enthalten, so haben die gesetzlichen Regelungen grundsätzlich Vorrang. Die Gerichte haben den besonderen Schutz des Mieters von Wohnraum gerade in der letzten Zeit ebenfalls nochmals sehr deutlich mittels der aktuellen Rechtsprechung hervorgehoben.
Im Gegensatz hierzu ist der Mietvertrag über gewerblich zu nutzende Räumlichkeiten von der Einflussnahme durch den Gesetzgeber in weiten Bereichen sehr freigehalten. Auch hier ist ein besonderes Augenmerk auf die jeweilige einschlägige Rechtsprechung zu richten.
November 2016
Fachrichtung: Mietrecht
Allg. Zivilrecht
Verkehrsrecht ist eine unserer Kernkompetenzen
Wir beraten Sie kompetent und umfassend im Bereich des allgemeinen Zivilrechts. Zu diesem Rechtsgebiet gehören insbesondere das Kauf- und Werkvertragsrecht, die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, wegen Rücktritt vom Vertrag, Minderung und auf Schadensersatz. Ebenso verstehen wir hierunter die Gestaltung von Verträgen bis hin zur Titulierung Ihrer Forderungen und Ansprüche vor Gericht, ebenso deren Vollstreckung. Auch die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen zählt hierzu.
wurde 1957 in Dillingen an der Donau geboren. Von 1979 bis 1983 studierte er an der Universität Augsburg die Rechtswissenschaften. Sein Referendariat absolvierte er in Günzburg und Neu-Ulm. Während dieser Zeit war er in der Neu-Ulmer Großkanzlei Dr. Urwantschky Dangel Borst & Partner und in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Danz in Illertissen tätig. Nach seinem zweiten Staatsexamen eröffnete er 1986 in Ichenhausen die Rechtsanwaltskanzlei Dauer. Zu den Spezialgebieten des dreifachen Familienvaters zählen Familien-, Straf-, Verkehrs- und Asylrecht.
Anna-Katharina Steidle
Rechtsanwaltin
hat in Augsburg studiert mit Schwerpunktbereich Medizin-, Bio- und Gesundheitsrecht. Im Referendariat war Sie mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, sowie öffentlichem und privatem Baurecht tätig. Als Prüfungsschwerpunkt hatte Sie Verwaltungsrecht absolviert. Nach bestandener zweiter juristischer Staatsprüfung war Sie bei einem Interessenvertreter des Immobilienrechts tätig, sodass Sie dort einen Schwerpunkt Ihrerer Arbeit sieht. Seit November 2016 ist Sie als angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Dauer tätig.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: RA Reinhard Dauer
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Angaben nach DL-InfoV und TDG
Umsatzsteuer-ID: DE 123456789
Berufshaftpflichtversicherung: Bayerischen Versicherungskammer Versicherungsnummer 540 H 50 11 37/V
Räumlicher Geltungsbereich: Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsverordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Allgemeines:
Berufsbezeichnung und zuständige Kammer Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Straße 115, 90429 Nürnberg, inforak-nbg.de, www.rak-nbg.de
Berufliche Regelungen: Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen werden.
Multidisziplinäre Tätigkeit/berufliche Gemeinschaften Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Nürnberg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsverordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Herrn Reinhard Dauer, beziehungsweise unter info@kanzlei-dauer.de erreichbar.
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung
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